Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) hatten zuletzt entschieden, dass für das Setzen von Cookies zu Tracking- und Marketingzwecken eine aktive Einwilligung des Website-Nutzers erforderlich ist. In Detailfragen ließen die Urteile jedoch einigen Gestaltungsspielraum. Das Landgericht Rostock setzt diese Rechtsprechung nun in einem aktuellen Urteil fort, schließt jedoch einige Lücken und macht Website-Betreibern das Leben dadurch ein bisschen schwerer.
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Orientierungshilfe der Datenschutzbehörde des Bundes und der Länder zur Nutzung von E-Mails und Internet am Arbeitsplatz
Wie Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ihr E-Mail-Postfachs und das Internet privat nutzen dürfen, und welche Eingriffe durch den Arbeitgeber zulässig sind, ist immer noch ein häufig umstrittenes Thema. Deshalb hat die Datenschutzbehörde des Bundes und der Länder Anfang des Jahres eine Orientierungshilfe herausgegeben, durch die diese Fragen geklärt werden sollen. Continue reading
OLG Köln: Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden
Nach § 13 TMG müssen Diensteanbieter wie etwa Website-Betreiber über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in einer Datenschutzerklärung informieren. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass über ein Kontaktformular Daten wie Namen und E-Mail-Adressen von Nutzern erhoben werden. In einer jüngeren Entscheidung schloss sich das OLG Köln der Auffassung anderer Gerichte an, wonach das Fehlen einer Datenschutzerklärung gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der auch von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.
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Bei unzulässiger E-Mail-Werbung drohen Bußgelder
Dass der Versand unerlaubter E-Mail-Werbung durch teure Abmahnungen von Wettbewerbern beanstandet werden kann, war bekannt. Ebenso, dass sich im Falle unzulässiger E-Mail-Werbung die betroffenen Empfänger durch Abmahnungen zu Wehr setzen können. Dass neben UWG und Persönlichkeitsrecht auch datenschutzrechtliche Vorschriften des BDSG und TMG verletzt werden, war vielen Webenden zwar bewusst, doch wurde dem wenig eigene Bedeutung zugemessen. Theoretisch wusste man zwar, dass solche Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und dass (noch theoretischer) Bußgelder drohen. Dass die Behörden aber irgendwann Ernst machen und tatsächlich Bußgelder verhängen würden, damit hat wohl kaum einer gerechnet. Continue reading