Im November 2019 wurden die deutschen Datenschutzregelungen an die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) angepasst. Eine der wichtigsten Änderungen betraf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Erst ab 20 Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
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Facebook-Fanpages im Widerspruch zum Datenschutzrecht
Mit Urteil vom 11.09.2019 – 6 C 15.18 befasste sich das BVerwG mit der Frage, ob ein Fanpage-Betreiber bei Facebook verpflichtet werden kann, seine Seite zu deaktivieren, wenn die digitale Infrastruktur der Internetplattform schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist. Es liegen noch keine Entscheidungsgründe vor. Aus der Pressemitteilung jedoch ergibt sich, dass das Schließen von Fanpages den Seitenbetreibern auferlegt werden kann. Allerdings trug das Urteil nur wenig zu dem wesentlichen Aspekt der Streitigkeit bei: Wie kann die Verpflichtung, Fanpages zu schließen, verhindert werden?
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