In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung gab die Verbraucherzentrale NRW bekannt, sechs Unternehmen wegen der Nutzung des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook abgemahnt zu haben. Betroffen sind die Unternehmen HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und KIK. Continue reading
DATE ARCHIVES : Mai 2015
BGH: Drohung mit SCHUFA-Mitteilung unter Umständen unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (I ZR 157/13 vom 19.03.2015) darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist. Continue reading
App-Stores sollen für konsequente Einbindung von Datenschutzerklärungen sorgen
Nicht nur die Betreiber von Websites sondern selbstverständlich auch die Anbieter von Apps sind Diensteanbieter im Sinne des § 13 Telemediengesetz (TMG) und somit zur Bereithaltung einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Nichts desto trotz ist eine vollständige und korrekt eingebundene Datenschutzerklärung bei vielen Apps weiterhin eher die Ausnahme als die Regel.
Zwar dürfte sich die Lage seit Anfang 2013 gebessert haben. Damals hatte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass etwa 75% der geprüften Apps entweder gar keine oder keine auf die App abgestimmte Datenschutzerklärung enthielten (wir hatten berichtet). Jedoch erkennen die Behörden weiterhin Missstände in diesem Bereich. Zumindest mitverantwortlich hieran sollen auch die Betreiber von App-Stores sein, etwa Apples App Store bzw. iTunes, Googles Play Store oder Windows Phones Apps + Games Store. Continue reading
Prüfung eines Online-Shops durch Datenschutzaufsicht
Wir hatten in einem unserer letzten Beiträge darauf hingewiesen, dass bei einem von uns betreuten Online-Händler eine sogenannte fokussierte Datenschutzprüfung nach § 38 Abs. 1 BDSG durchgeführt wurde. Nun liegt uns der Prüfbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor. Dieser zeigt einmal mehr, dass Datenschutz auch für kleinere Shops weit mehr bedeuten sollte, als ein ordentliches Newsletter-Opt-In zu haben.
Anhand dieses Falles wollen wir beispielhaft erläutern, welche Punkte die Behörde geprüft hat und welche Maßnahmen sie für erforderlich hält. Continue reading