Abmahnungen wegen Einsatz von Klaviyo und Mailchimp

Nachdem die Abmahnwelle wegen des Einsatzes von Google Fonts vorerst abgeklungen ist, scheint es so, als hĂ€tten Abmahner nun ein neues Ziel gefunden und wĂŒrden sich auf die Nutzung von Newsletter-Diensten wie Klaviyo und Mailchimp einschießen. Nachdem in den meisten Google Fonts FĂ€llen der Rechtmissbrauch auf der Hand lag und zwischenzeitlich auch von mehreren Gerichten bereits bestĂ€tigt wurde, scheinen auch einige der neuen Abmahnungen Indizien aufzuweisen, die auf ein rechtsmissbrĂ€uchliches Handeln hinweisen. 

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Dringender Handlungsbedarf beim Einsatz von Mailchimp

Das Bayerische Landesamt fĂŒr Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat einem in MĂŒnchen ansĂ€ssigen Unternehmen untersagt, fĂŒr den Versand von Newslettern den US-amerikanischen Dienstleister „Mailchimp“ zu nutzen. Dem Verbot vorausgegangen war eine Beschwerde durch einen Newsletter-EmpfĂ€nger. Die Entscheidung hat fĂŒr Unternehmen, welche Mailchimp oder einen anderen US-Mailingdienst nutzen, weitreichende Folgen.

Mailchimp gehört zu den populĂ€rsten Anbietern von Newsletter-Diensten, da die Software eine einfache Bedienung, sowie ein umfangreiches Funktionsspektrum verspricht. Es handelt sich bei Mailchimp um eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), sodass die Software nicht auf den Servern nutzenden Unternehmens installiert wird. Die E-Mail-Adressen der EmpfĂ€nger werden stattdessen auf die US-amerikanischen Server von Mailchimp ĂŒbermittelt und dort verarbeitet.

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PrĂŒfung eines Online-Shops durch Datenschutzaufsicht

Wir hatten in einem unserer letzten BeitrĂ€ge darauf hingewiesen, dass bei einem von uns betreuten Online-HĂ€ndler eine sogenannte fokussierte DatenschutzprĂŒfung nach § 38 Abs. 1 BDSG durchgefĂŒhrt wurde. Nun liegt uns der PrĂŒfbericht des Bayerischen Landesamts fĂŒr Datenschutzaufsicht vor. Dieser zeigt einmal mehr, dass Datenschutz auch fĂŒr kleinere Shops weit mehr bedeuten sollte, als ein ordentliches Newsletter-Opt-In zu haben.

Anhand dieses Falles wollen wir beispielhaft erlĂ€utern, welche Punkte die Behörde geprĂŒft hat und welche Maßnahmen sie fĂŒr erforderlich hĂ€lt. Read more

Bei unzulĂ€ssiger E-Mail-Werbung drohen Bußgelder

Dass der Versand unerlaubter E-Mail-Werbung durch teure Abmahnungen von Wettbewerbern beanstandet werden kann, war bekannt. Ebenso, dass sich im Falle unzulĂ€ssiger E-Mail-Werbung die betroffenen EmpfĂ€nger durch Abmahnungen zu Wehr setzen können. Dass neben UWG und Persönlichkeitsrecht auch datenschutzrechtliche Vorschriften des BDSG und TMG verletzt werden, war vielen Webenden zwar bewusst, doch wurde dem wenig eigene Bedeutung zugemessen. Theoretisch wusste man zwar, dass solche VerstĂ¶ĂŸe als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und dass (noch theoretischer) Bußgelder drohen. Dass die Behörden aber irgendwann Ernst machen und  tatsĂ€chlich Bußgelder verhĂ€ngen wĂŒrden, damit hat wohl kaum einer gerechnet. Read more